
Urteil des Bundesgerichts 2C_38/2025 vom 11. Juni 2025
Streitgegenstand vor Bundesgericht bildete die Frage, ob die kantonalen Behörden zu Recht eine forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers im Hinblick auf dessen Gesuch um Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins für drei Pistolen und einer Ausnahmebewilligung für eine Seriefeuerpistole inklusive Schalldämpfer anordneten.