Mach es besonders
Der Verkauf, Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen ist in der Schweiz stark reguliert. Das Schweizer Waffengesetz regelt den Erwerb von Waffen, unter welchen Auflagen Waffen transportiert werden dürfen, aufbewahrt werden müssen und welche Personen überhaupt eine Waffe besitzen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind im Waffengesetz und den dazugehörigen Verordnungen festgelegt. Obwohl das Waffengesetz und die Waffenverordnung ausführliche Regelungen enthalten, bleiben oft Unsicherheiten und Unklarheiten, die erst durch die Rechtsprechung geklärt werden. Hier werden verschiedene waffenrechtliche Aspekte beleuchtet und Entscheidungen des Bundesgerichts zusammengefasst und kommentiert.
Das Gesuch des Beschwerdeführers, seine Feuerwaffen zusammen mit denjenigen seines Sohnes aufbewahren zu dürfen, wurde von den kantonalen Behörden abgewiesen, obwohl er und sein Sohn im gleichen Haushalt leben und im Besitz mehrerer Waffen gleicher Kategorie sind. Das Bundesgericht musste sich in diesem Urteil mit der Frage befassen, welche Personen als “unberechtigte Dritte” im Sinne von Art. 26 Abs. 1 WG gelten.