Mach es besonders
Der Verkauf, Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen ist in der Schweiz stark reguliert. Das Schweizer Waffengesetz regelt den Erwerb von Waffen, unter welchen Auflagen Waffen transportiert werden dürfen, aufbewahrt werden müssen und welche Personen überhaupt eine Waffe besitzen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind im Waffengesetz und den dazugehörigen Verordnungen festgelegt. Obwohl das Waffengesetz und die Waffenverordnung ausführliche Regelungen enthalten, bleiben oft Unsicherheiten und Unklarheiten, die erst durch die Rechtsprechung geklärt werden. Hier werden verschiedene waffenrechtliche Aspekte beleuchtet und Entscheidungen des Bundesgerichts zusammengefasst und kommentiert.
Dem Antrag einer jungen Frau auf Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins wurde unter Verweis auf eine Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht stattgegeben, da sie sich weigerte, der Einladung der waadtländer Polizei zu einem persönlichen Gespräch zwecks Prüfung ihres Antrages nachzukommen. Auch den in Aussicht gestellte, optionale Besuch der Polizei bei ihr zu Hause lehnte sie ab. Sie verwies darauf, dass sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines WES erfülle und ein Gespräch sowie eine zusätzliche Kontrolle bei ihr zu Hause gegen das Verhältnismässigkeitsgebot verstossen.