Streitgegenstand vor Bundesgericht bildete die Frage, ob die kantonalen Behörden zu Recht eine forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers im Hinblick auf dessen Gesuch um Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins für drei Pistolen und einer Ausnahmebewilligung für eine Seriefeuerpistole inklusive Schalldämpfer anordneten.
Streitgegenstand vor Bundesgericht bildete die Frage, ob die kantonalen Behörden zu Recht eine forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers im Hinblick auf dessen Gesuch um Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins für drei Pistolen und einer Ausnahmebewilligung für eine Seriefeuerpistole inklusive Schalldämpfer anordneten.