Schiessen in der Schweiz - Leichter als gedacht!
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Du wolltest schon immer mal eine richtige Waffe schiessen, weisst aber nicht wo du das kannst und ob du das überhaupt darfst? Dann bist du hier genau richtig! Hier findest du alle wichtigen Informationen, so dass deinem Schiesserlebnis in der Schweiz nichts mehr im Weg steht.
Nachfolgend erfährst du, wo du mit Mietwaffen schiessen kannst und was du alles dazu benötigst. Es geht bloss um das Schiessen mit Mietwaffen, nicht um den Erwerb einer eigenen Waffe.
Wer darf in der Schweiz schiessen?
In der Waffenverordnung ist ein Schiessverbot für Angehöriger bestimmter Staaten festgehalten.
Grundsätzliche dürfen alle Personen über 18 in der Schweiz schiessen. Jüngere Personen brauchen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Achtung: Für Personen aus bestimmten Staaten gilt ein Waffenverbot gemäss Art. 12 Waffenverordnung. Angehörige folgender Staaten dürfen in der Schweiz nicht schiessen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien. Diese Regelung soll verhindern, dass Waffen aus der Schweiz in Konfliktgebiete gelangen und dort missbraucht werden. Zudem soll das Schiessen mit Waffen durch Personen aus diesen Ländern, aufgrund von Konflikten, die in der Schweiz stattgefunden haben oder stattfinden könnten, vermieden werden.
Sie können aber bei den zuständigen kantonalen Behörden eine Ausnahmebewilligung beantragen und falls dieser stattgegeben wird, trotzdem schiessen. Schweizer Staatsangehörige und Personen anderer Nationalitäten dürfen in der Schweiz aber grundsätzlich schiessen.
Wo kann man in der Schweiz schiessen?
In der Schweiz gibt es mittlerweilen zahlreiche Indoor Schiessanlagen, bei denen man ganz einfach stundenweise eine Zugscheibenbahn oder einen dynamischen Schiesskeller mieten kann. Eine solche Indoor Shooting Range in der Nähe von Zürich ist die Swiss Shooting Range in Spreitenbach. Vom Anfänger bis zum erfahrenen Schützen sind dort alle willkommen. Anfänger ohne Schiesserfahrung werden von kompetentem Personal und erfahrenen Schiessinstruktoren begleitet und betreut. Sie erklären den sicheren Umgang und die korrekte Handhabung der unterschiedlichen Waffen. Für besonders Interessierte bietet sie auch Kurse für jedes Level (Pistole, Sturmgewehr oder Flinte) oder Trainings (auch IPSC) an.
Was muss man mitnehmen?
Grundsätzlich braucht man nur einen Ausweis (ID oder Pass). Gehörschutz und Schutzbrille werden an den meisten Orten kostenlos zur Verfügung gestellt oder aber man kann die Schutzausrüstung gegen eine kleine Gebühr mieten. Die Waffen kann man mieten und die Munition käuflich vor Ort erwerben. Eine Kleiderordnung gibt es grundsätzlich keine, empfohlen ist aber das Tragen geschlossener und rutschfester Schuhe sowie lange Hosen und Oberbekleidung mit langen Ärmeln und geschlossenem Kragen. Heisse Hülsen hüpfen gerne mal ins Dekolleté oder landen auf nackten Armen und Füssen.
Braucht man einen Strafregisterauszug?
Nein. Um mit Mietwaffen schiessen zu dürfen, braucht man von Gesetzes wegen keinen Strafregisterauszug. Viele Schiesskeller verlangen aber einen ab dem dritten Besuch oder für die Teilnahme an Kursen und Trainings. Deshalb unbedingt vorher nachfragen, ob man zusätzlich zum Ausweis auch noch einen Strafregisterauszug vorlegen muss. Beispielweise in der Swiss Shooting Range braucht man fürs erste Mal keinen Strafregisterauszug, ab dem dritten Besuch sollte man aber einen vorlegen.
Braucht man eine Versicherung?
Grundsäztlich nicht. Eine Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist jedoch von Vorteil, über eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung zu verfügen. Jeder Schiesskeller handhabt es auch wieder anders: Bei gewissen Anbietern kann man - sollte man nicht über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen - eine Tagesversicherung lösen. Andere verlangen ab dem dritten Besuch oder für Kurse einen Versicherungsnachweis.
Es kann also (fast) jeder in der Schweiz schiessen, auch Touristen aus (fast) allen Ländern. Man braucht weder Vorkenntnisse, noch eigene Waffen oder eine eigene Schutzausrüstung. Ausser einem Ausweis benötigt man grundsätzlich keine weiteren Papier.