Schritt für Schritt zum Waffenerwerbsschein (WES)

English version

Wenn du in der Schweiz eine Waffe erwerben willst, benötigtst du - je nach Art der Waffe - eine spezifische Bewilligung oder einen schriftlichen Vertrag. Die meisten Waffen kannst du mit einem Waffenerwerbsschein (WES) erwerben.

Nachfolgend findest du Antworten zu den folgenden Fragen rund um den Waffenerwerbsschein:

  • Für welche Waffen braucht man einen WES?

  • Welche Voraussetzungen muss man für einen WES erfüllen?

  • Wie muss man vorgehen, um einen WES zu erhalten?

  • Wie füllt man das Antragsformular korrekt aus?

  • Wieviel kostet ein WES und wie lange ist er gültig?

  • Darf mich die Polizei zu einem Gespräch einladen?

  • Wieviele Waffen darf ich mit einem WES erwerben?

  • Darf ich meine WES-Waffen bei verschiedenen Veräusserern erwerben?

  • Ich habe meinen WES: Was nun?

Für welche Waffen braucht man einen WES?

In einem ersten Schritt musst du dir überlegen, welche Waffe(n) du erwerben möchtest. Davon hängt ab, welchen Antrag du bei der zuständigen Behörde einreichen musst.

Mit einem WES kannst du folgende Waffen erwerben (Liste nicht abschliessend):

  • Pistolen mit einer Magazinkapazität von bis zu 20 Patronen

  • Revolver

  • Unterhebelrepetierer (Lever Action)

  • Vorderschaftsrepetierer (Pump Action)

  • Halbautomatische Gewehre (ARs oder AKs) für Zentralfeuermunition mit einer Magazinkapazität von bis zu 10 Patronen

Möchtest du eine oder mehrere der oben erwähnten Waffen erwerben, brauchst du eine WES.

Welche Voraussetzungen muss man für einen WES erfüllen?

Einen WES erhält, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (Art. 8 WG):

  • Volljährigkeit: Du bist mindestens 18 Jahre alt

  • Urteilsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit: Du stehst nicht unter umfassender Beistandschaft

  • Keine Selbst- und Drittgefährdung: Es dürfen keine Hinweise vorliege, dass du dich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könntest.

  • Keine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung und wiederholte Begehung von Verbrechen oder Vergehen: Idealerweise hast du einen sauberen Strafregisterauszug.

Unter “gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung” fallen auch (noch) nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung führende tatsächliche Begebenheiten (z.B. Drohungen mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Art oder Vorbereitungshandlungen zu einschlägigen Delikten).

Zwei und mehr Einträge im Strafregisterauszug genügen, dass der Hinderungsgrund der “wiederholten Begehung von Verbrechen oder Vergehen” erfüllt ist, auch wenn diese Verbrechen und Vergehen keinen Bezug zu Waffen oder Gewalt aufweisen (etwa Urkundenfälschung oder Steuerbetrug).

Wie muss man vorgehen, um einen WES zu erhalten?

Folgende Unterlagen benötigst du als Schweizer Staatsbürger für den Erhalt eines WES:

  • Das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular für einen WES: Das Antragsformular für einen WES findet man auf der jeweiligen Homepage des zuständigen kantonalen Waffenbüros oder man stellt den Antrag direkt über Suisse ePolice.

  • Die Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte

Als Ausländer benötigst du zusätzlich:

  • Personen mit Niederlassungsbewilliung: Kopie des Ausländerausweises

  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz: eine amtliche Bestätigung des Wohnsitz- beziehungsweise Heimatstaates, woraus hervorgeht, dass man dort zum Erwerb der betreffenden Waffe oder der wesentlichen Waffenbestandteile berechtigt ist.

Diese Unterlagen reichst du bei der zuständigen kantonalen Stelle ein. Ganz im Sinne des Kantönligeists, heisst die zuständige Behörde in jedem Kanton wieder anders und im Kanton Zürich ist sogar die Wohnsitzgemeinde für das Ausstellen des WES zuständig.

Einen Strafregisterauszuges musst du nicht mehr beilegen, Die kantonalen Waffenbüros holen diesen selbständig ein.

Wie füllt man das Antragsformular korrekt aus?

Die Angaben zur Person und deine Kontaktdaten sind zwingend auszufüllen. Das Feld beim Erwerbsgrund kannst du aber leer lassen. Anders als etwa in Deutschland, ist in der Schweiz kein Bedürfnisnachweis nötig. Es wird davon ausgegangen, dass du die Waffen zu Sport-, Jagd- und Sammelzwecken erwirbst.

Mit einem WES kannst du maximal drei Waffen erwerben (Achtung: unter Umständen erhälts du nur eine Waffe mit einem WES, siehe dazu weiter unten). Auf dem WES musst du diese nicht zwingend näher bezeichnen. Am besten schreibst du bei der Bezeichnung der Waffenart drei Mal “Feuerwaffe”. So hast du beim Erwerb der Waffen maximale Flexibiltät und hast die Möglichkeit jegliche Arten von Hand- und Faustfeuerwaffen zu erwerben. Auch wenn du schliesslich nur zwei Waffen erwirbst, wirkt sich das nicht nachteilig aus. Schreibst du beispielsweise nur zwei Mal “Faustfeuerwaffe” so kannst du später den WES nicht für Handfeuerwaffen oder drei Waffen einlösen.

Wieviel kostet ein WES und wie lange ist er gültig?

Die Gebühr für einen WES beträgt 50 CHF. Der WES ist für eine Dauer von 6 Monaten gültig. Für eine Gebühr von 20 CHF kann ein bereits ausgestellter WES um weitere 2 Monate verlängert werden.

Darf mich die Polizei zu einem Gespräch einladen?

Die kurze Antwort ist: Ja, die Polizei darf dich zu einem Gespräch einladen oder sogar - unter Umständen - zur dir nach Hause kommen, bevor die zuständige Behörde dir einen WES bewilligt. Ob eine Selbst- oder Fremdgefährdung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 lit. c WG anzunehmen ist, beurteilt sich anhand des Gesamtverhaltens der betroffenen Person unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände (also unter Umständen auch die Wohnsituation). Die zuständige Behörde muss eine Prognose über das Risiko des Missbrauchs der Waffe treffen. Für die Durchführung dieser Überprüfung sind die Kantone zuständig (Art. 9 WG).

Welche Beweismittel zulässig sind und wie die Behörde den für den Erlass einer Verwaltungsmassnahme relevanten Sachverhalt feststellt, ist Sache des Verwaltungsverfahrens, das grundsätzlich dem kantonalen Recht unterliegt. Sieht das kantonale Recht vor, dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung anhand eines Gesprächs (oder eines Besuchs vor Ort) geprüft werden können, hat sie die Möglichkeit, Antragsstellende zum Gespräch einzuladen oder ihnen einen Hausbesuch abzustatten. Eine solche Bestimmung findet sich praktisch in jedem Kanton im Verwaltungsverfahrensgesetz. Da der Aufwand auch für die zuständigen Behörden relativ gross ist, finden solche Gespräche selten (z.B. bei sehr jungen Personen) oder nur beim ersten WES statt (so im Kanton Schaffhausen).

Wieviele Waffen darf ich mit einem WES erwerben?

Ein WES ermächtigt grundsätzlich zum Erwerb einer einzigen Waffe oder eines einzigen wesentlichen Waffenbestandteils (Art. 9b WG). Viele (angehende) Schützinnen und Schützen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie mit einem WES immer gleich drei Waffen erwerben können. Die zuständigen kantonalen Behörden können (d.h. sie müssen nicht) einen einzigen WES für den Erwerb von bis zu drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen ausstellen, sofern diese gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer erworben werden (Art. 16 WV). Es kann also gut sein, dass man z.B. mit dem ersten WES nur eine einzige Waffe kaufen darf. Das ist etwa im Kanton Schaffhausen so üblich, dass der erste WES nur für eine einzige Waffe gilt.

Darf ich meine WES-Waffen bei verschiedenen Veräusserern erwerben?

Nein. Stellt die zuständige Behörden einen WES für den Erwerb von mehr als einer Waffe oder wesentlicher Waffenbestandteile aus, so müssen diese Waffen alle beim gleichen Veräusserer erworben werden (Art. 16 WV). Falls du die drei WES-Waffen, die du erwerben möchtest, bei verschiedenen Waffenhändlern gesehen hast, kannst du diese bitten, sie zu einem Händler zu übertragen. So brauchst du nur einen WES und kommst trotzdem zu deinen drei Waffen (wenn den drei Waffen bewilligt wurden).

Ich habe meinen WES: Was nun?

Erstmals: Herzliche Gratulation! Je nach Kanton musst du recht geduldig sein, bis dein Gesuch bearbeitet wird, du zu einem Gespräch eingeladen wirst oder dir der WES direkt nach Hause geschickt wird. Wenn du den WES erhältst, achte darauf, die Rechnung pünktlich zu begleichen. In manchen Kantonen wird sie dir direkt zusammen mit dem WES nach Hause geschickt.

Du kriegst deinen WES in drei Ausführung: Ein Exemplar ist für dich - bewahre dieses immer sorgfältig auf - ein Exemplar ist für den Veräusserer und ein Exemplar geht zurück an die zuständige Behörde. Der Veräusserer hat 30 bzw. 20 Tage Zeit, dieses der zuständigen Behörde ausgefüllt zu retournieren.

Nimm deine drei WES-Exemplare zum Veräusserer mit, ihr spezifiziert, welche Waffen erworben werden und unterschreibt beide alle drei Exemplare. Der Waffenhändler deines Vertrauens wird alles für dich erledigen. Du musst nur unterschreiben.

Jetzt bist du stolzer Besitzer oder stolze Besitzerin einer (oder sogar mehrere) neuer Waffen! Falls du noch wenig Routine im Umgang mit Waffen hast, besuchst du am besten einen Schiesskurs, wo dir alles sauber beigebracht wird.

Und solltest du deinen WES aus was für Gründen auch immer nicht brauchen und dir keine Waffe kaufen, musst du ihn nach Ablauf der Einlösefrist, wieder zurück an die zuständige Behörde schicken.

Mehr zu Waffen & Recht

  • Hier erfährst du, wie du deine Waffe richtig und sicher aufbewahrst

  • Du hast keine eigene Waffe, möchtest aber trotzdem mal schiessen gehen? Kein Problem! Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen und wo du das kannst.

  • Du gehst das erste Mal schiessen und weisst nicht, was du anziehen sollst? Dann schaue mal hier!

  • Du hast zwar eine Waffe, aber noch keinen Gehörschutz? Dann schau mal hier.

Bundesgerichtliche Rechtsprechung

Waffen-Testberichte

Weiter
Weiter

Swiss Gun Law explained - Acquiring a firearm with a Weapon Acquisition Permit (WAP)